Tätigkeitsschwerpunkte

 

 

Zu weiche Gesetze werden selten befolgt;

zu strenge selten vollzogen.

(Benjamin Franklin)

 

Opfervertretung:

Sind Sie Opfer einer Straftat, z. B. versuchte Tötung, Körperverletzung, Vergewaltigung, sexuellen Missbrauch/Nötigung, häuslicher Gewalt, Stalking oder Cybermobbing oder Angehöroger eines Tötungsopfers?
 

Ich vertrete seit vielen Jahren Opfer / Verletzte von Straftaten.

So hart sich dies auch auf den ersten Blick anhören mag. Wer sich nicht rechtlich wehrt und seine Ansprüche nicht geltend gemacht, hat in jedem Fall verloren.
Lasse Sie es nicht soweit kommen!

Als Opfer einer Straftat haben Sie zahlreiche Rechte.

Lesen Sie mehr unter der Rubrik "Hilfe für Opfer / Opferschutz / Opfervertretung"

 

 

 

Strafrecht: Verteidigung, sog. Vermögensdelikte:
Sind Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren oder Angeklagter in einem Strafverfahren?

Ich verfüge über eine langjährige Erfahrung im Bereich der Strafverteidigung.

Hierbei habe ich mich insbesondere auf die Verteidigung der Delikte wie
Diebstahl (§ 242 STGB), auch Skimmimg oder Cash Trapping, besonders schwerer Diebstahl (§ 243 STGB),
Betrug / schwerer Betrug (§ 263 STGB), Versicherungsmissbrauch (§265 STGB), Computerbetrug (§ 263a STGB),
Unterschlagung (§ 246 STGB), 

 

Hehlerei (§ 259 STGB), gewerbsmäßige Hehlerei § 260 STGB),
Untreue (§ 266 STGB),
Urkundenfälschung (§ 267 STGB),
Raub (§ 249 STGB), schwerer Raub (§ 250 STGB)
Erpressung (§ 253 STGB) schwere / räuberische Erpressung (§ 255 STGB)
Sachbeschädigung (§ 123 STGB), schwere Sachbeschädigung (§ 126 STGB),
fahrlässige Brandstiftung (§ 306d STGB), Brandstiftung (§ 306 STGB), schwere Brandstiftung (§ 306a STGB),
Beleidigung (§ 185 STGB), Verleumdung (§ 187 STGB), Üble Nachrede (§ 186 STGB)
und sog.
Zigarettenschmuggel / Hehlerei (§ 374 AO) spezialisiert.

Sowohl als Beschuldigter und als Angeklagter haben Sie Rechte.

Lesen Sie mehr unter der Rubrik "Strafrecht: Verteidigung, sog. Vermögensdelikte"
 

 

Arbeitsrecht:

Meine Kanzlei vertritt Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer im Bereich des Arbeitsrechts.

Die Bestimmungen des Arbeitsrechts werden neben Gesetzen / Verordnungen sowie den unterschiedlichen Tarifverträgen der jeweiligen Branchen immer mehr auch durch EU Bestimmungen geprägt.

Die rechtliche Beratung / Vertretung im Arbeitsrecht erfordert eine eingehende Betreuung mit den Nöten / Ängsten der Partei. NIcht selten hat der Ausgang des Falles extenzielle Bedeutung für den Mandanten!

 

Erfahren Sie mehr zu diesem Rechtsgebiet unter der Rubrik: "Arbeitsrecht"

 

 

 

Rechtsberatung per eMailVerteidigung:

 

Meine Kanzlei berät Sie auf Wunsch auch gerne per eMal in den genannten Rechtsgebieten.

 

Nicht immer findet der Ratsuchende Zeit um einen Termin beim Anwalt wahrzunehmen. Unter Umständen müsste der Mandant hierfür eigens eine mehrstündige Beurlaubung von seiner Arbeit in Anspruch nehmen oder Wege auf sich nehmen.


Je nach Fallkonstellation kann eine - insbesondere auch zeitlich dringend erforderliche - Rechtsberatung bequem und zeitlich unabhängig per eMail erfolgen.

Hierzu hat der Rechtssuchende die Möglichkeit, seinen Fall und seine Fragen in einer eMail an meine Kanzlei zu senden.
Die erforderlichen Unterlagen können obendrein gerne als Anhang überreicht werden.

Nach einer ersten Einschätzung setze ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung. So kann zügig erörtert werden, ob der Fall sich für eine Beratung per eMail eignet.
Es kommt durchaus vor, dass durch eine Beratung per eMail Zeit und Aufwand für den Mandanten erspart bleiben.

Sie können meiner Kanzlei über meine eMail Adresse oder per Telefax Ihren Fall und Ihre Fragen schildern.

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden nach Eingang Ihrer Anfrage eine Nachricht, ob der Fall hier übernommen werden und wie in der Angelegenheit verfahren werden kann. 

Eine erste Kontaktaufnahme kann selbstverständlich auch telefonisch oder über das Kontaktformular meiner Homepage erfolgen.